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VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 9 K 11.30099 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Irakischer Asylbewerber mit jezidischer Religionszugehörigkeit aus dem Sinjar; weder individuelle noch Gruppenverfolgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 9 K 11.30099
Auch kriminelle Gewalt dürfte bei der Feststellung, ob ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt vorliegt, jedenfalls dann keine Berücksichtigung finden, wenn sie nicht von einer der Konfliktparteien begangen wird (siehe zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 24.6.2008, Az.: 10 C 43.07, juris). - EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 9 K 11.30099
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.2.2009, Rs. C-465/07, juris) setzt das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung der subsidiären Schutz suchenden Person nach Art. 15 c der Qualifikationsrichtlinie nicht voraus, dass diese Person beweist, dass sie auf Grund von ihrer persönlichen Situation innewohnenden Umständen spezifisch betroffen ist. - BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 9 K 11.30099
Diese Auslegung entspricht im Wesentlichen derjenigen, die auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. Juni 2008 (…a.a.O.) vorgenommen hat (vgl. hierzu auch Urteil des BVerwG vom 14.7.2009, Az.: 10 C 9.08, juris), wonach eine Schutzgewährung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG als der Umsetzungsnorm zu Art. 15 c der Qualifikationsrichtlinie dann in Betracht kommt, wenn sich die allgemeine, von einem bewaffneten Konflikt ausgehende Gefahr so verdichtet, dass sie eine erhebliche individuelle Gefahr darstellt.
- BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …
Auszug aus VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 9 K 11.30099
Das wäre vorliegend dann anzunehmen, wenn der Kläger im Fall einer Abschiebung in den Irak dort gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG vom 8.12.1998, Az. 9 C 4.98, juris). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 9 K 11.30099
Sollte der infolge des genannten Erlasses bestehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Urteils entfallen, könnte der Kläger unter Berufung auf eine - in diesem Zeitpunkt gegebenenfalls bestehende - extreme Gefahrenlage jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens von der Beklagten verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001, NVwZ 2001, S. 1420). - BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 9 K 11.30099
Das Konzept der Gruppenverfolgung stellt der Sache nach eine Beweiserleichterung für den Asylsuchenden dar und steht insoweit mit dem Grundgedanken sowohl der Genfer Flüchtlingskonvention als auch der Qualifikationsrichtlinie in Einklang (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.4.2009, Az. 10 C 11.08, juris). - BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 9 K 11.30099
Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (BVerwG, Urteil vom 27.4.2010, Az. 10 C 5/09, juris).
- VG Bayreuth, 22.11.2011 - B 3 K 11.30136 Auf diese Auskunftslage ist eine Gruppenverfolgung der Yeziden speziell in der Herkunftsregion des Klägers - dem Sinjarsicher nicht zu stützen (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 04.10.2011, Az. W 4 K 09.30250, Rn 35 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 31.05.2011, Az. AN 9 K 11.30099, Rn 31 ff. - beide juris - ) .